In den letzten Tagen haben wir es am eigenen Leib erfahren; die Natur spielt mit uns. Heftige Stürme, starke Regenfälle waren die Ursachen, dass Busse und Bahnen sich entweder verspäteten oder gar nicht fuhren. Nicht jeder Arbeitnehmer ist Besitzer eines Fahrzeugs, mit dem er zur Arbeit fahren kann. Dazu kommt der Mangel an Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsplatzes. Viele Arbeitnehmer kamen aufgrund der gravierenden Wetterverhältnisse zu spät zur Arbeit oder konnten dort gar nicht erscheinen. Ebenso viele Arbeitnehmer drohte wegen Zuspätkommens oder Nichterscheinens eine Abmahnung. Ist diese gerechtfertigt?
Da heute in der Regel der Monatslohn vereinbart wird kam es nur vereinzelt zu Lohnausfällen für Arbeitnehmer. Wer die ausgefallene Zeit nicht nacharbeiten, keinen Urlaub oder Gleitzeit nehmen will, der muss mit Konsequenzen rechnen. Aufgrund der Wetterverhältnisse und den damit verbundenen Zeitverschiebungen bei Bussen und Bahnen sehen die meisten Arbeitgeber von Konsequenzen wie Abmahnung oder Lohnausfall ab. Doch nicht alle Arbeitgeber sind so sozial eingestellt.
Welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben, wenn Sie aufgrund der Wetterverhältnisse und den damit verbundenen Ausfällen vom öffentlichen Nahverkehr haben, weiß Fachanwalt Roland Sudmann. Rechtsanwalt Sudmann ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und ist sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber anwaltlich tätig.
Doch eines vorweg: Arbeitnehmer ist stets an den Arbeitsvertrag gebunden und sind selbst für das pünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz verantwortlich. Diese Verantwortung gilt nicht nur bei „normalen“ Wetterverhältnissen, sondern auch wenn es stürmt, gießt und schneit. Wie Arbeitnehmer bei Unwetter zum Arbeitsplatz kommen liegt in ihrem eigenen Ermessen und in ihrer Verantwortung.
Mehr Infos finden Sie unter www.sudmann-arbeitsrecht.de.