Mit dem eigenen Patent zum Durchbruch

 

Für die Erlangung eines Patents ist eine Anmeldung beim Patentamt notwendig. Nur wer seine Erfindung anmeldet, hat ein Recht auf den internationalen Patentschutz. In Deutschland ist das Deutschte Patent- und Markenamt oder das Europäische Patentamt zuständig. Die Anmeldung setzt eine – charakteristische – Bürokratie in Bewegung, die den Einzelnen an seine Grenzen bringt. Dabei gibt es weltweit Tüftler, die mit ihren Erfindungen die Welt veränderten, beispielsweise wie Thomas Edison oder Alfred Nobel.

Der Mehrzahl der Erfinder ist nicht bewusst, welchen Wert ihr Neuheit, sofern sie patentiert ist, hat. Im besten Fall wenden sie sich an eine Patentvermarkung – in München ist es das DPA. Die Mitarbeiter bearbeiten viele Patentanmeldungen und führen sie professionell zum Erfolg.
Um das neue Objekt einzuschätzen, prüft und bewertet es ein Patentvermarkter auf seinen Wert. Dazu gehört auch die Einschätzung Ihres geistigen Eigentums. Erfinder sind in der Regel Handwerker oder Ingenieure, denen der bürokratische Ablauf nicht geläufig ist. Besonders komplizierte Abläufe wie das Patentrecht, die Patentierung sowie der Patentverkauf überfordern sie schnell. Unterstützung bei der Patentvermarktung kommt aus München, denn dort helfen professionelle Patentvermarkter das Beste aus Ihrem Patent für Sie herauszuholen! Wir setzen uns für Sie und Ihre Erfindung ein.

Eine Reihe der Erfinder signalisiert ein bedeutendes Interesse, sein Patent zu verkaufen. Für diesen Bereich stehen uns umfangreiche Möglichkeiten zur Verfügung. Wir identifizieren für Ihr Projekt potenzielle Käufer und informieren uns über deren Solvenz und Seriosität. Mit den von uns eingeholten Informationen halten wir Ihr Risiko so gering als möglich. Schließen Sie einen Vermarktervertrag ab, dann übernehmen wir die Vermarktung Ihres Patents. Sie entscheiden, ob Sie Ihr Patent verkaufen oder sich für eine Lizenzvergabe Ihres Patents entscheiden.
Der Unterschied zwischen Verkauf und Lizenzvergabe besteht beim Besitz. Bei einem Verkauf gehört Ihnen das Patent nicht mehr. Anders bei der Lizenzvergabe. Hier stellen Sie Ihr Patent einem Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum kostenpflichtig zur Verfügung. Das Patent selbst verbleibt in Ihrem Besitz.