Aktien Facebook

Informieren der Aktionäre über Twitter und Facebook für Unternehmen zulässig

Vorausgesetzt, dass die Investoren wissen, dass das Unternehmen Informationen über Social Media wie Facebook und Twitter veröffentlicht und sie sich von dort die Neuigkeiten holen müssen, darf das Unternehmen Neuigkeiten über die Social Media veröffentlichen.

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© julien tromeur - Fotolia.com

Das Web 2.0-freundliche Grundsatzurteil kommt von der US-Börsenaufsicht SEC, die im Falle von Netflix ermittelte. Das Unternehmen hatte eine Nachricht über die Nutzung der Videoplattform bei Facebook platziert und schon legte die Aktie gehörig zu. Die Frage, ob wichtige Informationen von Firmen nur bzw. ausschließlich auf Facebook oder Twitter bekannt gegeben werden dürfen – mit dieser Frage hatte sich seit Juli 2012 die US-Börsenaufsicht SEC zu beschäftigen. Vorausgegangen war eine Information von Reed Hastings dem Chef von Netflix, einer Online-Videothek – eine Info, mit der er „Content Licensing Team“ seine Gratulation übersandte über sein Profil bei Facebook. Der Inhalt bezog sich darauf, dass zum ersten Mal mehr als eine Milliarde Stunden auf der Plattform Videos von Kunden angeschaut wurden – eine Information, die nicht nur die Akte an der Börse nach oben schnellen ließ, sondern auch die Börsenaufsicht auf den Plan rief.

Die Statusmeldung von Facebook gefiel dem SEC überhaupt nicht. Zwar hatte diese neue Art der Information einen Einfluss auf das Unternehmen und den Aktienkurs an der Börse, doch wurden diese Informationen nicht gleichzeitig allen Investoren bekannt gegeben bzw. zugänglich gemacht. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Hastings noch nie das Facebook-Profil für Informationen bezüglich Firmenzahlen genutzt, was auch für Netflix gilt, so die SEC in ihrem Abschlussbericht, der nach der abgeschlossenen Untersuchung veröffentlicht wurde. Auch seien die Investoren vonseiten des Unternehmens Netflix nicht über die Tatsache informiert worden, dass auf Facebook wichtige Betriebsinformationen veröffentlicht werden würden. Weder eine Pressemitteilung noch einen Artikel oder eine Börsenmitteilung zu dieser Thematik habe es vorab gegeben. Dies hätte man leicht auf der Netflix-Website gestalten können oder aber auf der Facebook-Unternehmensseite.

SEC schaltet auf grün

Nach langen Diskussionen kommt die SEC zu dem Ergebnis, dass die sozialen Medien behandelt werden sollen wie die Firmenwebseite selbst. Damit kommt auch eine Richtlinige zur Anwendung, die es seit 2008 gibt und, die diese Art der Information so regelt, dass sowohl Facebook als auch Twitter für wichtige Informationen und deren Bekanntgabe genutzt werden können. Allerdings müssen die Anleger vorher über diese Art des Informationsaustausches informiert werden. Auch darüber, dass das Unternehmen für diese Zwecke die Social Media nutzt.

Keine Gruppe der Aktionen darf einen Vorteil anderen Aktionären gegenüber haben, weil das Unternehmen die wichtigen Informationen selektiv der Öffentlichkeit zugänglich macht. So George Canellos, der zuständige SEC-Direktor. Um mit Inverstoren zu kommunizieren, sind die meisten der sozialen Medien eine Methode, die angemessen ist. Doch nur solange, wie der Zugang zu den Informationen nicht beschränkt oder eingeschränkt ist, habe diese Aussage Gültigkeit. Auch müssen die Investoren vom Unternehmen darüber informiert werden, wo sie ihre Informationen erhalten können bzw. wer ihnen diese zugänglich macht, wenn sie sich nicht bei den sozialen Medien einklinken möchten. “

Netfix hatte Glück und braucht keine Sanktionen zu fürchten

Von Sanktionen sieht die Börsenaufsicht im Fall Netflix und Reed Hastings ab. Der Grund dafür ist der, dass es zu dem Zeitpunkt, als der Eintrag bei Facebook erfolgte, die Anwendung der Regeln bezüglich der Mitteilungen auch über die Social Media noch nicht geklärt waren. In ihrem Bericht macht die US-Börsenaufsicht jedoch deutlich, dass sie einen Verstoß gegen die Regeln nicht mehr akzeptieren würde.

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